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   BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86   

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https://dejure.org/1986,14260
BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86 (https://dejure.org/1986,14260)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86 (https://dejure.org/1986,14260)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1986 - AnwZ (B) 39/86 (https://dejure.org/1986,14260)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 34/83

    Zurücknahme einer Rechtsanwaltszulassung - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (stand. Rechtspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 34/83 -, vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 27/84 -, vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 16/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 39 und 47/85).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 27/84

    Zurücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unbestimmungsgemäße

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (stand. Rechtspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 34/83 -, vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 27/84 -, vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 16/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 39 und 47/85).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 16/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 39/86
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (stand. Rechtspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 34/83 -, vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 27/84 -, vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 16/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 39 und 47/85).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 51/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Beweisanzeichen hierfür sind z.B. die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 10. November 1986 - AnwZ (B) 39/86 m.w.N.).
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